Welche Patenschaften gibt es?
Vollpatenschaft
Man finanziert das Leben eines Tieres während mindestens einem Jahr (ausgenommen sind Tierarztkosten oder sonstige grössere Anschaffungen). Man ist der einzige Pate dieses Tieres.
Teilpatenschaft
Man hilft mit, das Leben eines Tieres während mindestens einem Jahr zu finanzieren (ausgenommen Tierarztkosten oder sonstige grössere Anschaffungen). Es kann mehrere Teilpaten für ein Tier geben. Teilpatenschaften gibt es bei allen grösseren und kostenintensiveren Tieren.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Patin/Pate am Tier?
Als Patin/Pate habe ich keine weiteren Rechte oder Pflichten am Tier. Die Entscheidung über medizinische Versorgung und Pflege liegen alleine bei den Hofbesitzern des Bauernhofs Bluemboden. Ich unterstütze das Tier finanziell mit dem Betrag, den ich mit dem Bauernhof Bluemboden vertraglich festgelegt habe, aber die Verantwortung für seine Betreuung liegt weiterhin beim Betreiber des Hofs. Der Jahresbeitrag kann in drei Raten aufgeteilt werden, dafür müsste man beim Formular eine Nachricht hinterlassen.
Was bekomme ich als Gegenleistung?
Ich erhalte eine Patenschaftsurkunde mit einem Foto.
Was wird mit dem Patenschaftsbeitrag gemacht?
Patenschaftszahlungen werden für die Sicherung eines dauerhaften Unterhalts aller Tiere auf dem Hof verwendet. Wir führen keine tierspezifischen Konten, sondern haben ein Landwirtschaftskonto, das den ganzen Hof inkludiert. Das bedeutet, dass wir alles, was wir für den Hof und die Tiere benötigen, aus diesem Konto nehmen. Natürlich wird darüber Buch geführt.
So werde ich Patin/Pate
Entweder das Formular bei dem jeweiligen Patentier ausfüllen oder direkt eine Nachricht oder E-Mail schreiben mit meinem Wunsch-Patentier.
Danach werde ich eine Antwort mit den Zahlungsangaben per E-Mail bekommen.
Nach Eingang der ersten Überweisung erhalte ich die Urkunde per E-Mail.
Wie kündige ich meinen Patenschaftsvertrag?
Es gibt bei uns nur unbefristete Verträge (ausser es wird speziell etwas anderes abgemacht).
Kündigen kann man den Vertrag bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres. Falls man die Frist verpasst, kann man auch mit einer Begründung während dem Jahr kündigen.
Kündigungen werden nur schriftlich per E-Mail oder Post akzeptiert.
Was passiert, wenn ein Tier stirbt, euthanasiert oder geschlachtet wird?
Falls ein Tier stirbt oder es euthanasiert werden muss, werden die Patinnen und Paten mit einer kurzen Begründung informiert.
Grundsätzlich werden keine Patenschaften vergeben, wenn die Tiere geschlachtet werden sollen oder aus einem anderen Grund unseren Hof verlassen werden. Es gibt natürlich wenige Ausnahmen, in diesen Fällen werden die Patinnen und Paten informiert mit einer kurzen Begründung, die Patenschaft kann einem anderen Tier übertragen oder gekündigt werden.